Mit unserer Checkliste schnell und einfach einen Überblick bekommen auf was du achten musst, wenn du eine Person nur für begrenzte Zeit einstellst.
Wenn du eine Person befristet einstellen möchtest, musst du das Teilzeit- und Befristungsgesetz beachten:
Beispielsweise darfst du einen befristeten Arbeitsvertrag in der Regel nur dann abschließen, wenn es einen sachlichen Grund gibt, der die Befristung rechtfertigt.
Darüber hinaus gibt es sogenannte Zeitbefristungen, die zu einem definierten Zeitpunkt enden, und Zweckbefristungen, die dann enden, wenn ein bestimmter Zweck erfüllt ist.
Damit du keine Fehler machst, wenn du eine Person für einen bestimmten Zeitraum oder zeitlich begrenzten Zweck einstellen möchtest, nutze am besten unsere Checkliste.
Hast du Fragen zu diesem Thema? Hier kannst du einen Beratungstermin buchen. Natürlich kostenfrei und so oft, wie du uns eben brauchst.
Oder möchtest du uns lieber schreiben? Dann nutze einfach dieses Kontaktformular und wir antworten dir per Mail.
Gründungsphase | 06.03.2024
Um die Daten deiner angestellten Mitarbeitenden auf einem sicheren Weg verschlüsselt an die Krankenkassen zu übertragen, brauchst du entweder ein dafür geeignetes Lohnabrechnungsprogramm oder du greifst zum SV-Meldeportal.
Gründungsphase | 02.01.2024
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf gelbem Papier gibt es nicht mehr: Seit 1. Januar 2023 holst du dir Informationen über die Krankschreibungen deiner Beschäftigten direkt von der Krankenkasse.
Gründungsphase | 14.12.2023
Schon mal mit der gesetzlichen Unfallversicherung beschäftigt? Vielen ist gar nicht klar, was diese Versicherung alles leistet. Dabei gibt es sie schon seit über 100 Jahren! Wir erklären, wie sie funktioniert und wer die Beiträge zahlt.