Miriam Voß  | 28.11.2023
Werkstudent:in

Was ist, wenn Studierende mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeiten wollen, zum Beispiel in den Semesterferien?

Damit deine Aushilfe weiter als Student:in versichert bleibt und trotzdem mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten kann, musst du die 26-Wochen-Regel beachten.

Damit deine Aushilfe mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten und trotzdem weiter als Student:in versichert bleiben kann, musst du ein paar wichtige Punkte beachten.

26-Wochen-Regelung

Um als Student:in („Werkstudent“) versichert zu bleiben, dürfen Studierende nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Es gibt jedoch ein paar Ausnahmen: Wenn sowieso keine Studienveranstaltungen stattfinden, dürfen Studierende auch mehr arbeiten, wie zum Beispiel während der Semesterferien, am Wochenende oder in den Abend- und Nachtstunden. Allerdings greift dabei die sogenannte 26-Wochen-Regelung.

Damit deine studentische Aushilfe weiter in der studentischen Versicherung bleiben kann und trotzdem mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeiten, musst folgende Regeln beachten:

Um das Zeitjahr zu ermitteln, legst du erstmal das voraussichtliche Ende des Zeitraums fest, in dem deine studentische Aushilfe mehr als 20 Wochenstunden arbeitet. Von diesem Endpunkt aus gehst du um genau ein Zeitjahr zurück. Dann zählst du innerhalb dieses Zeitjahres alle Wochen zusammen, in denen dein:e Beschäftigte:r über die 20-Stunden-Grenze kommt.

Und was ist, wenn meine studentische Aushilfe dauerhaft über die Grenzen kommt?

Wird die 26-Wochen-Regel überschritten, geht man davon aus, dass die Beschäftigung überwiegt und das Studium in den Hintergrund rutscht.

Die Folge: Der Job wird versicherungspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung. Mit anderen Worten, deine studentischen Aushilfen werden zu „normalen“ Arbeitnehmern. Du und deine beschäftigten Studierenden zahlen dann jeweils die Hälfte der Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Es entstehen also höhere Lohnnebenkosten.

Mehr zu diesem Thema findest du auch in unserem Beratungsblatt zur Beschäftigung von Studierenden.

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