Die Umlageversicherung oder auch Entgeltfortzahlungsversicherung ist eine gesetzliche Pflichtversicherung für Unternehmen. Fallen Mitarbeitende aus, weil sie krank sind oder in den Mutterschutz gehen, musst du als Arbeitgeber das Gehalt weiterzahlen. Diese Kosten kannst du dir über die Umlageversicherung zurückholen.
Die Umlageversicherung besteht aus drei Bausteinen, die zum Teil von der Unternehmensgröße abhängen:
Die U1 ist eine Pflichtversicherung für alle Unternehmen mit bis zu 30 Mitarbeitenden. Durch sie kannst du dir sicher sein, dass du als Arbeitgeber keine zu hohen Ausgaben hast, wenn deine Mitarbeitenden mal krank werden. Denn in den ersten sechs Wochen der Erkrankung musst du das Gehalt ganz normal weiterzahlen. Erst ab dem 43. Tag springt die Krankenkasse ein und zahlt das Krankengeld.
Doch wir lassen dich in den ersten sechs Wochen natürlich trotzdem nicht im Stich. Damit du die Ausfallzeit finanziell gut überstehst, gibt es die Umlageversicherung U1:
In der Regel erstattet die Techniker 70 Prozent deiner Kosten. Auf Wunsch kannst du diesen Erstattungsbetrag verändern: und zwar auf 80 Prozent erhöhen oder auf 50 Prozent verringern.
Welcher Satz für dich am besten geeignet ist, kannst du bei TK-Lex nachprüfen.
Wenn du den Erstattungssatz verändern möchtest, kannst du das immer zum Jahreswechsel tun. Den Antrag findest du hier.
Die U2 ist eine Pflichtversicherung für alle Unternehmen, unabhängig von der Anzahl der Mitarbeitenden. Sie funktioniert nach dem Solidarprinzip. Das heißt, auch Unternehmen, die gar keine potenziellen Mütter beschäftigen, zahlen die Beiträge zur U2. So ist sichergestellt, dass immer genug Geld im Topf ist, damit kein Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gerät, wenn eine Mitarbeiterin in den Mutterschutz geht.
Wird deine Mitarbeiterin schwanger und geht in den Mutterschutz oder erhält ein ärztliches Beschäftigungsverbot, kannst du in deinem Abrechnungsprogramm einen Antrag stellen. So bekommst du über die Umlageversicherung U2 die Kosten zu 100 Prozent von der Krankenkasse deiner Mitarbeiterin wieder zurückerstattet.
Nochmal im Detail – die U2 erstattet dir diese Kosten:
Vor und nach der Geburt gelten für Mütter besondere Schutzfristen. In diesen Fristen dürfen sie nicht arbeiten, bekommen aber trotzdem weiter ihr Nettogehalt. Die Kosten dafür teilst du dir zunächst mit der Krankenkasse deiner Mitarbeiterin: Wenn sie bei uns versichert ist, zahlen wir bis zu 13 Euro Mutterschaftsgeld pro Kalendertag. Den Rest bis zur Höhe ihres Nettogehalts zahlst du. Diese Differenz bekommst du über die U2 komplett zurück.
In manchen Fällen ist es für Schwangere auch außerhalb der Mutterschutzfristen zu gefährlich, weiter ihrer Arbeit nachzugehen. Dann bekommt die Schwangere ein ärztliches Beschäftigungsverbot. In dieser Zeit zahlst du das Gehalt deiner Mitarbeiterin ganz normal weiter. Die Kosten dafür kannst du dir über die U2 zu 100 Prozent erstatten lassen.
Auch die Beiträge zur Sozialversicherung, die du als Arbeitgeber zahlen musst, wenn deine Mitarbeiterin ein Beschäftigungsverbot erhält, kannst du über die U2 wiederbekommen – und zwar zu 100 Prozent.
Worst Case: Dein Startup hat finanzielle Schwierigkeiten und muss Insolvenz anmelden. Damit deine Mitarbeitenden trotzdem ihr Gehalt bekommen können, gibt es die Insolvenzgeldumlage, umgangssprachlich auch U3 genannt. Jeder Arbeitgeber muss diese Umlage für jede:n Mitarbeiter:in zahlen. Nicht alle Unternehmen sind zur Zahlung dieser Umlage verpflichtet, es gibt allerdings nur wenige Ausnahmen. Zu diesen zählen vor allem öffentlich-rechtliche Arbeitgeber wie z.B. Bund, Länder und Gemeinden.
Die Beitragssätze sind bei allen Krankenversicherungen unterschiedlich hoch. Es lohnt sich also, ein Auge drauf zu werfen, wo deine Mitarbeitenden versichert sind! Hier findest du die Beitragssätze der Techniker:
Was du für die U1 und die U2 konkret zahlen musst, kannst du mit unserem Umlagerechner herausfinden.
Tipp: Unser Brutto-Netto-Gehaltsrechner hilft dir, alle Arbeitgeberbeiträge für deine Mitarbeitenden zu ermitteln.
Hast du Fragen zu diesem Thema? Hier kannst du einen Beratungstermin buchen. Natürlich kostenfrei und so oft, wie du uns eben brauchst.
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