Miriam Voß  | 02.01.2024
Versicherungspflicht

Was ist die Künstlersozialkasse (KSK) und wer kann sie nutzen?

Generell kannst du dich über die KSK nur versichern wenn du selbstständige:r Künstler:in oder Publizist:in bist. Wir geben dir einen Überblick über die wichtigsten Punkte.

Gleich zu Beginn eine wichtige Einschränkung: Alle folgenden Punkte prüft und klärt die Künstlersozialkasse (KSK). Wenn du eine verbindliche oder genauere Antwort brauchst, wende dich daher bitte direkt an die KSK.

Dennoch möchten wir dir einen ersten Überblick darüber geben, ob die KSK für dich überhaupt in Frage kommen könnte.

Kann ich mich über die Künstlersozialkasse versichern?

Generell gilt: Über die KSK kannst du dich nur versichern, wenn du als selbstständige:r Künstler:in oder Publizist:in versicherungspflichtig bist. Indizien dafür können sein:

Nicht versicherungspflichtig in der KSK bist du, wenn du anderweitig sozialversicherungspflichtig bist. Zum Beispiel als Beschäftigte:r, wenn du Arbeitslosengeld bekommst oder wenn du neben deiner künstlerischen Tätigkeit eine weitere Selbstständigkeit ausübst und darüber als Selbstständige:r versichert bist.

Wie hoch ist der Beitrag für Künstler?

Der Beitragssatz zur Künstlersozialkasse beträgt im Jahr 2024 15,8 Prozent inklusive Zusatzbeitragssatz der TK. Die KSK fungiert im Grunde wie ein Arbeitgeber und übernimmt die Hälfte des Beitrags, also für 2024 7,9 Prozent. Dein Beitrag beträgt demnach im Jahr 2024 ebenfalls 7,9 Prozent.

Wie kommt mein Beitrag von der KSK zur Techniker?

Du zahlst deine Beiträge direkt an die Künstlersozialkasse. Die Künstlersozialkasse legt ihren Beitrag obendrauf und überweist alles zusammen an die Techniker – und zwar sowohl für die Kranken- als auch für die Pflegeversicherung. In ähnlicher Form läuft es mit den Rentenversicherungsbeiträgen – auch die werden von der KSK an die Rentenversicherung weiter überwiesen.

Ich brauche als Künstler:in eine Beitragsbescheinigung

Beitragsbescheinigungen bekommst du direkt bei der KSK. Wir – die Techniker – haben leider keine Möglichkeit, dir eine Beitragsbescheinigung auszustellen.

Ich bin privat versichert. Kann ich mich als Künstler:in wieder gesetzlich versichern?

Ja, denn wenn du über die KSK versichert bist, bist du auch versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Das bedeutet, du kannst dir eine gesetzliche Krankenversicherung aussuchen und hast gegenüber deiner privaten Versicherung ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Alle weiteren Infos findest du auf den Seiten der Künstlersozialkasse.

Hast du Fragen zu diesem Thema? Hier kannst du einen Beratungstermin buchen. Natürlich kostenfrei und so oft, wie du uns eben brauchst.

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