Nicht unbedingt. Es gibt Praktikumsverhältnisse, die für dich als Arbeitgeber und deine Praktikant:innen vollständig versicherungsfrei sind.
Nicht unbedingt. Es gibt Praktikumsverhältnisse, die für dich als Arbeitgeber und deine Praktikant:innen vollständig versicherungsfrei sind, nämlich:
Bei anderen Praktikumskonstellationen müssen entweder du oder dein:e Praktikant:in oder beide Beiträge zur Sozialversicherung zahlen. Auch hier gibt es einiges zu wissen und zu beachten.
Wir haben eine große Übersicht zusammengestellt, für welche Praktikumsart ihr Beiträge zahlen müsst und für welche nicht.
Weitere Tipps und Infos findest du auch in unserem Beratungsblatt Beschäftigung von Studenten und Praktikanten.
Hast du Fragen zu diesem Thema? Hier kannst du einen Beratungstermin buchen. Natürlich kostenfrei und so oft, wie du uns eben brauchst.
Oder möchtest du uns lieber schreiben? Dann nutze einfach dieses Kontaktformular und wir antworten dir per Mail.
Aufbauphase | 20.02.2024
Wenn ein Job von vornherein auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist, gilt er in der Regel als kurzfristige Beschäftigung und ist sozialversicherungsfrei. Die wichtigsten Regeln im Überblick.
Aufbauphase | 02.01.2024
Werkstudenten sind Vollzeitstudierende, die zwar mehr als in einem Minijob verdienen, aber nur eine bestimmte Stundenanzahl neben dem Studium arbeiten.
Dieser Fachbegriff bedeutet, dass Personen dazu verpflichtet sind, einen Teil ihres Einkommens in die gesetzliche Sozialversicherung einzuzahlen.