Als freiwillig bei uns Versicherte:r hast du die Möglichkeit, dich bei uns mit einem Anspruch auf Krankengeld zu versichern. Dabei gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.
Als Selbstständige:r und freiwillig bei uns Versicherte:r hast du die Möglichkeit, dich mit Anspruch auf Krankengeld zu versichern.
Mit dem gesetzlichen Krankengeld bist du abgesichert, falls du mal länger ausfällst. Mal angenommen, dein Rücken macht nicht mehr mit und zwingt dich zu einer längeren Auszeit – dann erhältst du von uns ab dem 43. Kalendertag deiner Erkrankung ein Krankengeld in Höhe von 70 Prozent deines Einkommens.
Dieser Betrag ist allerdings nach oben begrenzt: Wir zahlen dir maximal 70 Prozent von 5.175 Euro pro Monat (2024) bzw. 4.987,50 Euro pro Monat (2023).
Warum dieser krumme Betrag? Ganz einfach: Wir orientieren uns an der sogenannten gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung. Und die liegt 2024 bei monatlich 5.175 Euro (2023: monatlich 4.987,50 Euro).
Damit du das Krankengeld erhalten kannst, muss deine Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigt werden und durchgehend sein, also ohne zeitliche Unterbrechungen.
Für diese Absicherung im Krankheitsfall zahlst du den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent. Hinzu kommt der kassenindividuelle Beitrag: Bei der TK sind dies 1,2 Prozent im Jahr 2024. Insgesamt zahlst du im Jahr 2024 also einen Beitrag von 15,8 Prozent, wenn du Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld haben möchtest.
Wählst du keine Krankengeld-Absicherung, gilt für dich der ermäßigte Beitragssatz von 14 Prozent plus den kassenindividuellen Beitrag. Bei der TK läge dein Beitragssatz 2024 dann bei insgesamt 15,2 Prozent. Damit würdest du gerade mal 0,6 Prozentpunkte sparen. Und hättest keinen Anspruch auf Krankengeld.
Erhältst du Krankengeld, bist du in dieser Zeit natürlich beitragsfrei bei uns versichert. Das heißt, du hast Anspruch auf alle Leistungen der Techniker, musst aber keinen monatlichen Beitrag zahlen.
Davon gibt es eine Ausnahme: Wenn du außer deinem Einkommen als Selbstständige:r noch weitere Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung oder Kapitalerträgen hast, müsstest du daraus weiterhin Beiträge zahlen.
Wenn du mit Anspruch auf Krankengeld versichert bist, erhältst du bei einer Schwangerschaft auch das Mutterschaftsgeld von deiner Krankenkasse.
Sollte dein Kind erkranken und von dir betreut werden, hast du auch einen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Dabei musst du ein paar Besonderheiten beachten, die wir dir gern erklären: Wende dich einfach an uns. Am Ende unseres Artikels kannst du einen kostenfreien Beratungstermin buchen.
Sechs Wochen ausfallen und erst dann Krankengeld bekommen – für manche ist der Zeitraum zu lang. Andere wollen sich nur für den Fall absichern, dass sie ins Krankenhaus kommen und deswegen nicht arbeiten können. Oder sie verdienen monatlich deutlich mehr, als sie über das Krankengeld bekommen könnten.
Um dich in jedem Fall aufzufangen, können wir dir zusätzliche Krankengeld-Wahltarife anbieten. Die Tarife decken unterschiedliche Konstellationen ab:
Wenn du dich mit Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld versichert hast und die Zeit verkürzen möchtest, ab der das Krankengeld greift, kannst du den TK-Tarif KG Klassik 22 wählen.
In diesem Tarif bekommst du dein Krankengeld bereits ab dem 22. Tag bis zum 42. Tag deiner Erkrankung. Danach greift wieder das gesetzliche Krankengeld.
Solltest du schon vor dem 22. Tag ins Krankenhaus kommen und dort bleiben müssen, zahlen wir dir das Krankengeld bereits ab dem Tag deiner Aufnahme ins Krankenhaus. Dieses vorzeitige Krankengeld ab dem ersten Tag einer vollstationären Krankenhausbehandlung bekommst du für maximal zwölf Wochen innerhalb von drei Jahren.
Ansonsten gilt: Du kannst in diesem Tarif innerhalb von drei Jahren bis zu 26 Wochen lang Krankengeld bekommen.
Die Höhe deines Krankengeldes kannst du individuell festlegen. Pro Kalendertag kannst du zwischen 30 und 200 Euro Krankengeld bekommen. Fällst du also zum Beispiel ab dem 22. Tag noch weitere zehn Tage aus und du hast dich für ein kalendertägliches Krankengeld in Höhe von 30 Euro entschieden, erhältst du 300 Euro Krankengeld.
Zu den Kosten: Pro 5 Euro Krankengeld zahlst du eine monatliche Prämie von 1,90 Euro.
Ein Beispiel: Du entscheidest dich für ein kalendertägliches Krankengeld in Höhe von 30 Euro. Dafür zahlst du eine monatliche Prämie von 11,40 Euro. Die Prämie berechnet sich wie folgt: 30 Euro geteilt durch 5 Euro ergibt sechs. Sechs mal 1,90 Euro ergibt die Prämie in Höhe von 11,40 Euro.Allerdings darf dein Krankengeld nicht mehr als dein Einkommen betragen: Entscheidest du dich für ein Krankengeld von über 30 Euro, musst du darauf achten, dass es nicht mehr als 70 Prozent deines durchschnittlichen Arbeitseinkommens beträgt.
Wenn du dich nur für den Fall eines stationären Krankenhausaufenthaltes absichern möchtest, könnte der TK-Tarif Krankengeld Klinik für dich in Frage kommen.
Diesen Tarif kannst du abschließen, wenn du bereits das gesetzliche Krankengeld gewählt hast. Du kannst ihn aber auch abschließen, wenn du keinen Anspruch auf Krankengeld hast.Wie beim TK-Tarif Klassik 22 kannst du auch in diesem Tarif ein individuelles Krankengeld von 30 Euro bis 200 Euro pro Kalendertag wählen. Auch hier gilt die Deckelung: Solltest du mehr als 30 Euro wählen, darf das Krankengeld trotzdem nicht mehr als 70 Prozent deines durchschnittlichen Arbeitseinkommens betragen.Zu den Kosten: Je 5 Euro Krankengeld zahlst du 0,60 Euro. Bei 30 Euro Krankengeld würdest du im TK-Tarif Krankengeld Klinik also eine monatliche Prämie in Höhe von 3,60 Euro bezahlen.
Das Krankengeld bekommst du für insgesamt zwölf Wochen innerhalb von drei Jahren.
Wenn du mit Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld versichert bist, zahlen wir dir das Krankengeld aus dem TK-Tarif Krankengeld Klinik vom ersten bis zum 42. Tag der Krankenhausbehandlung. Ab dem 43. Tag greift das gesetzliche Krankengeld.
Dir reicht das gesetzliche Krankengeld nicht, weil es auf maximal 70 Prozent von 5.175 Euro (2024) gedeckelt ist? Sollte dein monatliches Arbeitseinkommen darüber liegen, kannst du die Differenz mit dem TK-Tarif Krankengeld Plus absichern, damit dein Verdienstausfall weniger ins Gewicht fällt.Im TK-Tarif Krankengeld Plus kannst ein zusätzliches Krankengeld von 10 Euro bis 100 Euro pro Kalendertag wählen. Je 10 Euro Krankengeld zahlst du eine eine Prämie von 8 Euro. Für 50 Euro Krankengeld pro Kalendertag würde die monatliche Prämie also 40 Euro betragen.
Entscheidest du dich für ein Krankengeld von über 10 Euro, darf es – zusammen mit dem gesetzlichen Krankengeld – nicht mehr als 70 Prozent deines durchschnittlichen Arbeitseinkommens betragen.Den TK-Tarif Krankengeld Plus kannst du auch mit einem der beiden oben genannten Tarife kombinieren: Wenn du bereits vor dem 43. Tag deiner Arbeitsunfähigkeit Krankengeld bekommen möchtest, kannst du zusätzlich den TK-Tarif KG Klassik 22 oder den TK-Tarif KG Klinik wählen.
Dieser Tarif sichert selbstständige Künstler und Publizisten ab, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Wenn du dazugehörst, kannst du über diesen Tarif Krankengeld ab dem 15. Tag bekommen, maximal bis zum 42. Tag. Danach erhältst du das gesetzliche Krankengeld.
Bei einer vollstationären Behandlung in einem Krankenhaus zahlen wir dir das Krankengeld schon ab dem ersten Tag deiner Aufnahme in die Klinik.
Du kannst ein kalendertägliches Krankengeld von 30 bis 110 Euro wählen. Entscheidest du dich für ein Krankengeld von über 30 Euro, darf es nicht mehr als 70 Prozent deines durchschnittlichen Arbeitseinkommens betragen.
Zu den Kosten: Pro 5 Euro Krankengeld beträgt die monatliche Prämie 1,75 Euro. Bei 30 Euro täglichem Krankengeld müsstest du also 10,50 Euro monatlich zahlen.
Wenn du einen der Krankengeld-Wahltarife abschließt, bist du ab der Teilnahme drei Jahre lang an uns gebunden. Du kannst den Tarif dann nur in besonderen Fällen beenden. Auch deine TK-Mitgliedschaft kannst du in der Zeit nicht kündigen. Danach verlängert sich dein Vertrag immer um ein weiteres Jahr, sofern du ihn nicht kündigst.
Du willst dich schnellstmöglich absichern oder hast noch weitere Fragen? Dann wende dich einfach an uns und buche einen kostenfreien Beratungstermin: Unseren Terminkalender für deinen Wunschtermin findest du unter diesem Artikel. Einfach auf das Kreuz klicken und den Kalender ausklappen.
Hast du Fragen zu diesem Thema? Hier kannst du einen Beratungstermin buchen. Natürlich kostenfrei und so oft, wie du uns eben brauchst.
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Planungsphase | 08.04.2024
Dein monatlicher Beitrag ist abhängig von deinem monatlichen Einkommen und ob du dich mit oder ohne Krankengeld versicherst. Es gibt einen Mindest- und einen Höchstbeitrag.
Planungsphase | 04.01.2024
Wahrscheinlich ja. Wenn du allerdings erstmal wenig oder nichts verdienst, könntest du evtl. familienversichert bleiben – wir klären das gern mit dir.
Planungsphase | 02.01.2024
Wenn dein Gewinn um mindestens 25 Prozent eingebrochen ist, können wir unter gewissen Umständen deinen Beitrag anpassen. Setze dich dazu bitte schnellst möglich mit uns in Verbindung. Wir berechnen dann ab dem Folgemonat deinen Beitrag neu.