Johanna Bunke  | 23.11.2023
Beitrag

Ich bin Gründer:in und bei euch versichert – wie zahle ich meine Beiträge?

Als Selbstständige:r zahlst du deine Beiträge direkt an uns. Der sicherste und bequemste Weg: per SEPA-Lastschriftmandat. Dann sind deine Beiträge immer pünktlich bei uns.

Als Selbstständige:r bist du freiwillig versichert (das ist ein Fachbegriff in der Sozialversicherung) und zahlst deine Beiträge direkt an uns. Der sicherste und bequemste Weg dafür ist natürlich der Bankeinzug.

Denn dann sind deine Beiträge immer pünktlich bei uns und du musst dich nicht weiter darum kümmern. Unsere Empfehlung lautet daher: Am besten erteilst du uns ein SEPA-Lastschriftmandat.

Wenn du lieber selbst überweisen möchtest

Natürlich kannst du deine Beiträge auch selbst an uns überweisen. Damit dir keine Nachteile entstehen, muss dein Beitrag pünktlich zur Fälligkeit auf unserem Konto eingegangen sein.

Das Gesetz legt diese Fälligkeit fest: Spätestens zum 15. des Folgemonats muss dein Beitrag auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Dein Beitrag für den Monat Januar wird also spätestens am 15. Februar fällig.

Unsere Kontonummer für deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung findest du zum Beispiel auf deinem Beitragsbescheid.

Hast du Fragen zu diesem Thema? Hier kannst du einen Beratungstermin buchen. Natürlich kostenfrei und so oft, wie du uns eben brauchst.

Oder möchtest du uns lieber schreiben? Dann nutze einfach dieses Kontaktformular und wir antworten dir per Mail.

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