Johanna Bunke  | 08.04.2024
Beitrag

Gründer:in und freiwillig versichert: Wie hoch ist mein Beitrag?

Dein monatlicher Beitrag ist abhängig von deinem monatlichen Einkommen und ob du dich mit oder ohne Krankengeld versicherst. Es gibt einen Mindest- und einen Höchstbeitrag.

Um deinen Beitrag zu berechnen, müssen wir zunächst feststellen, wie hoch dein monatliches Einkommen ist. Dafür brauchen wir entweder deinen Einkommensteuerbescheid oder – sofern er noch nicht vorliegt – deine Schätzung.

In unserem Artikel erfährst du, wie du dein Einkommen nachweisen kannst.

Jetzt musst du dich noch entscheiden, ob du dich mit oder ohne Anspruch auf Krankengeld versichern möchtest. Was das bedeutet, erklären wir dir im Artikel „Gründer:in und bei euch versichert: Wie sichere ich mich ab, falls ich mal krank werde?„.

Wenn alles geklärt ist, setzt sich dein Beitrag aus diesen Sätzen zusammen:

Kranken- und Pflegeversicherung – Beitragssätze seit 01.07.2023 und für 2024

Kopfrechnen? Zu anstrengend…

Übrigens: Unser TK-Beitragsrechner hilft dir, deinen voraussichtlichen monatlichen Beitrag ganz leicht zu ermitteln.

Ich verdiene noch gar nicht so viel. Was muss ich denn mindestens bezahlen?

Wir können deinen Beitrag nicht einfach frei bestimmen, sondern sind dabei an gesetzliche Vorgaben gebunden. Für Selbstständige gibt es eine gesetzlich festgelegte Mindesteinnahme. Aus diesem theoretischen Betrag müssen wir die Beiträge mindestens berechnen.

2024 liegt die Mindesteinnahme bei 1.178,33 Euro, 2023 lag sie bei 1.131,67 Euro. Sollten deine monatlichen Einnahmen darunter liegen, müssen wir deine Beiträge trotzdem aus dem Betrag von 1.178,33 Euro (2024) bzw. 1.131,67 Euro (2023) berechnen.

Was bedeutet das konkret?

In der Tabelle findest du die unterschiedlichen Konstellationen:

Selbstständige Mindestbeitrag pro Monat 2024Mindestbeitrag pro Monat ab 01.07. (nach Pflegereform) bis 31.12.2023
Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld (14,6 % + 1,2 %)186,18 € inkl. Zusatzbeitrag der TK178,80 € inkl. Zusatzbeitrag der TK
Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld (14,0 % + 1,2 %)179,11 € inkl. Zusatzbeitrag der TK172,01 € inkl. Zusatzbeitrag der TK
Pflegeversicherung allgemeiner Beitragssatz

Wichtig: Wenn du Kinder hast, zahlst du (seit Juli 2023) unter Umständen einen geringeren Pflegeversicherungsbeitrag.
allg. PV-Beitrag: 3,4 %

40,06 €
allg. PV-Beitrag: 3,4 %

38,48 €
Zuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose ab 23 JahrenZuschlag PV: 0,6 %

7,07 €
Zuschlag PV: 0,6 %

6,79 €
Mindestbeitrag Selbstständige

Und wie viel muss ich maximal zahlen?

Auch hier kommt wieder der Gesetzgeber ins Spiel, denn dieser hat nicht nur die Mindesteinnahme, sondern auch eine Höchsteinnahme festgelegt, aus der maximal Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung berechnet werden dürfen. Dieser Betrag nennt sich Beitragsbemessungsgrenze (von den Sozialversicherungsprofis oft als BBG abgekürzt).

Die Beitragsbemessungsgrenze liegt im Jahr 2024 bei 5.175 Euro monatlich und 62.100 Euro jährlich. 2023 lag sie bei 4.987,50 Euro monatlich und 59.850 Euro jährlich. Heißt also: Sollten deine Einkünfte darüber liegen, zahlst du trotzdem nur den Beitrag, der aus der BBG berechnet wird.

Hier unser Überblick:

SelbstständigeHöchstbeitrag pro Monat 2024Höchstbeitrag pro Monat ab 01.07. (nach Pflegereform) bis 31.12.2023
Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld (14,6 % + 1,2 %)817,65 € inkl. Zusatzbeitrag der TK788,03 € inkl. Zusatzbeitrag der TK
Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld (14,0 % + 1,2 %)786,60 € inkl. Zusatzbeitrag der TK758,10 € inkl. Zusatzbeitrag der TK von 1,2 %
Pflegeversicherung allgemeiner Beitragssatz

Wichtig: Wenn du Kinder hast, zahlst du (seit Juli 2023) unter Umständen einen geringeren Pflegeversicherungsbeitrag.
allg. PV-Beitrag: 3,4 %

175,95 €
allg. PV-Beitrag: 3,4 %

169,58 €
Zuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose ab 23 JahrenZuschlag PV: 0,6 %

31,05 €
Zuschlag PV: 0,6 %

29,93 €
Höchstbeitrag Selbstständige

Nice to know: Die Mindest- sowie Maximaleinnahmegrenze, die der Gesetzgeber vorgibt, ändern sich in der Regel zum 1. Januar eines Jahres. Denn sie richten sich nach der Lohnentwicklung im Land. Steigt das Lohnniveau in Deutschland an, steigen auch die Grenzen.

Mein Auftrag ist weggebrochen. Kann ich meinen Beitrag reduzieren?

Da bei einem Start-up auch Einkommensschwankungen vorkommen können und nicht immer alles zu 100 Prozent planbar ist, möchten wir dir auch in solchen Situationen helfen. Wir wollen dich vor einer zu hohen Beitragsbelastung schützen, wenn du auf einmal weniger Einkommen zur Verfügung hast.

Im Artikel „Mein Umsatz ist eingebrochen – kann ich meinen Beitrag reduzieren?“ erklären wir dir, wie es geht.

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