Das ist unter anderem von der Stundenzahl abhängig, die du für deine Tätigkeit aufbringst, und ob du Angestellte beschäftigst.
Erstmal das Wichtigste vorab: Wir sind für dich da. Wenn du jede Menge Fragezeichen im Kopf hast und einfach mal eine Einschätzung haben möchtest, dann lass dich von unserem Spezialisten-Team beraten:
Hier kannst du deine 15-Minuten-Beratung buchen. Wir rufen dich zurück und beraten dich kostenlos.
Und wenn du dich lieber erstmal ein wenig informieren möchtest, hilft dir unser Artikel sicher weiter. Los geht’s:
Wenn du neben deinem Studium gründest und damit eine selbständige Tätigkeit aufnimmst, müssen wir gleich zu Beginn feststellen, ob du deine Selbstständigkeit in Vollzeit – also hauptberuflich – oder nur nebenbei – also nebenberuflich – ausübst. Denn davon hängt ab, wie du krankenversichert sein kannst.
Wenn du hauptsächlich selbstständig bist, ändert sich die Art deiner Versicherung: Du wirst dann nicht mehr als Student:in versichert, sondern als Selbstständige:r freiwillig krankenversichert. Bitte wende dich an uns, damit wir deine Versicherung mit dir klären können.
Schätzen wir deine selbstständige Tätigkeit als nebenberuflich ein, greift das sogenannte Werkstudentenprivileg. Du zahlst somit weiterhin in die „Krankenversicherung der Studenten“ (KVdS) ein und bist als Student:in versichert. Aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit musst du keine zusätzlichen Beiträge zahlen.
Man spricht also von einer nebenberuflichen Selbstständigkeit, wenn du dich neben deinem Studium selbstständig gemacht hast und nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest.
Bitte beachte: Solltest du Angestellte beschäftigen, gelten besondere Bedingungen. Kontaktiere uns hierzu, wir klären dich gern auf.
Hast du Fragen zu diesem Thema? Hier kannst du einen Beratungstermin buchen. Natürlich kostenfrei und so oft, wie du uns eben brauchst.
Oder möchtest du uns lieber schreiben? Dann nutze einfach dieses Kontaktformular und wir antworten dir per Mail.
Planungsphase | 08.04.2024
Dein monatlicher Beitrag ist abhängig von deinem monatlichen Einkommen und ob du dich mit oder ohne Krankengeld versicherst. Es gibt einen Mindest- und einen Höchstbeitrag.
Planungsphase | 04.01.2024
Wahrscheinlich ja. Wenn du allerdings erstmal wenig oder nichts verdienst, könntest du evtl. familienversichert bleiben – wir klären das gern mit dir.
Planungsphase | 02.01.2024
Wenn dein Gewinn um mindestens 25 Prozent eingebrochen ist, können wir unter gewissen Umständen deinen Beitrag anpassen. Setze dich dazu bitte schnellst möglich mit uns in Verbindung. Wir berechnen dann ab dem Folgemonat deinen Beitrag neu.