Wenn du gründest, machst du dich in der Regel selbstständig. Ob sich dabei etwas an deiner Krankenversicherung ändert, hängt davon ab, ob du dich ganz und gar selbstständig machst (also im Hauptberuf) oder zusätzlich zu einer Beschäftigung (also im Nebenberuf). Einfluss hat auch, wie du aktuell krankenversichert bist.
Wir prüfen das gern mit dir gemeinsam und beraten dich: Buche einfach einen kostenfreien Beratungstermin bei uns. Den Terminkalender für deinen Wunschtermin findest du unter dem Artikel.
Man spricht von einer hauptberuflichen Selbständigkeit, wenn du im Durchschnitt mehr als 20 Arbeitsstunden in der Woche hast (inklusive Vor- und Nachbearbeitungszeit) oder wenn du mindestens eine:n Mitarbeiter:in länger als drei Monate beschäftigst und diese:r mehr als 538 Euro (2024) bzw. 520 Euro (2023) pro Monat verdient (Minijobgrenze).
Alternativ giltst du auch als hauptberuflich selbstständig, wenn du mehrere Minijobber:innen gleichzeitig beschäftigst, deren Einkommen zusammen mehr als 538 Euro pro Monat beträgt.
Dazu ein Rechenbeispiel:
Du beschäftigst drei Minijobber:innen und jede:r verdient im Monat 200 Euro. Somit zahlst du insgesamt Gehälter in Höhe von 600 Euro pro Monat – und liegst damit über der Geringfügigkeitsgrenze. In diesem Fall giltst du als hauptberuflich selbstständig.
Wenn du maximal 20 Stunden pro Woche selbstständig tätig bist oder nur eine einzelne Aushilfe geringfügig beschäftigst, dann giltst du als nebenberuflich selbstständig.
Geringfügig beschäftigt heißt, du hast die Aushilfe – auch längerfristig – als Minijobber:in eingestellt und zahlst ihr maximal 538 Euro im Monat. Eine sogenannte kurzfristige Beschäftigung gilt ebenfalls als geringfügig: Dann kannst du deiner Aushilfe zwar mehr als 538 Euro pro Monat zahlen, sie arbeitet aber höchstens drei Monate bei dir.
Hast du Fragen zu diesem Thema? Hier kannst du einen Beratungstermin buchen. Natürlich kostenfrei und so oft, wie du uns eben brauchst.
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Planungsphase | 08.04.2024
Dein monatlicher Beitrag ist abhängig von deinem monatlichen Einkommen und ob du dich mit oder ohne Krankengeld versicherst. Es gibt einen Mindest- und einen Höchstbeitrag.
Planungsphase | 04.01.2024
Wahrscheinlich ja. Wenn du allerdings erstmal wenig oder nichts verdienst, könntest du evtl. familienversichert bleiben – wir klären das gern mit dir.
Planungsphase | 02.01.2024
Wenn dein Gewinn um mindestens 25 Prozent eingebrochen ist, können wir unter gewissen Umständen deinen Beitrag anpassen. Setze dich dazu bitte schnellst möglich mit uns in Verbindung. Wir berechnen dann ab dem Folgemonat deinen Beitrag neu.